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Die Erstberatungsgebühr ist gesetzlich auf max. 190 € begrenzt (§ 34 RVG). Viele Anwälte bieten im Rahmen ihrer Erstberatung eine kostenlose telefonische Kurzeinschätzung an. Die genauen Kosten sind auf dem Profil des jeweiligen Anwalts angegeben.
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Vor Aktivierung des Profils gleichen wir die Zulassungsnummer des Anwalts mit dem oeffentlichen Verzeichnis der zustaendigen Rechtsanwaltskammer ab. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird nur angezeigt, wenn der entsprechende Titel von der Kammer verliehen wurde (FAO §43c BRAO).